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Rechtzeitig vorsorgen und Angehörige entlasten

Bestimmen Sie Ihre letzte Reise selbst


Das Thema Bestattung wird oft und gerne ausgeblendet, es scheint noch fern. Mit zunehmendem Alter wachsen jedoch die Gedanken um die eigene Beerdigung. Man stellt sich die Fragen, wo man beigesetzt werden will, oder wie. Aber auch: wer trägt die Kosten für die Bestattung, Trauerfeier und Grabpflege?

Ein Vorsorgevertrag gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Wünsche erfüllt und auch Ihre Angehörigen durch den Todesfall finanziell nicht belastet werden. Ihre Angehörigen können so in Ruhe von Ihnen Abschied nehmen und müssen sich nicht mit organisatorischen oder materiellen Fragen beschäftigen.

Wir beraten Sie in einem persönlichen Gespräch ausführlich, welche Möglichkeiten es gibt und welche Wünsche berücksichtigt werden können ‒ von der Bestattungsart über die Gestaltung der Trauerfeier bis zum Grabschmuck sowie Ort und Art der Beisetzung.

Und sollten Sie alleine leben oder keine Angehörigen mehr haben, nimmt Ihnen ein Vorsorgevertrag auch die Sorge darum, wer Ihre Wünsche für Ihre Bestattung erfüllt und dass diese auch in Ihrem Sinne durchgeführt wird.

Ihre Vorsorge können Sie selbst jederzeit ändern. Für Ihre Hinterbliebenen sind sie hingegen bindend.

 

Finanzielle Absicherung

Nachdem 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde, ist eine private Vorsorge noch wichtiger geworden, um Ihre Angehörigen zu entlasten und für die eigene Bestattung finanziell vorzusorgen.

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten, z.B.

  • Sterbegeldversicherung
  • Bestattungsversicherung
  • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Treuhandkonto

Selbstbestimmt sterben

Neben den persönlichen Wünschen und Vorstellungen zur eigenen Bestattung, gibt es auch juristische Bestimmungen, damit der eigene Wille respektiert werden kann. Zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder in Erbangelegenheiten.

Auch hier kann man vorsorgen, damit Ihre Wünsche respektiert und eingehalten werden. Bitte wenden Sie sich für z.B. folgende Regelungen an Ihren Anwalt oder Notar:

  • Testament
  • Erbrecht
  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevertrag

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